Allgemeine Geschäftsbedingungen von DrohnenFly
Stand: 18. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Veit Runte / DrohnenFly, handelnd unter „DrohnenFly“ („DrohnenFly“), und Kunden über die von DrohnenFly selbst angebotenen Leistungen.
Leistungen anderer Unternehmen, die auf der Website verlinkt oder erwähnt werden, sind nicht Teil des Vertrags mit DrohnenFly, sofern sie nicht ausdrücklich von DrohnenFly angeboten und im Auftrag bestätigt werden.
Zwingende gesetzliche Rechte der Kunden bleiben unberührt.
§ 2 Leistungen und Auftrag
DrohnenFly bietet insbesondere Drohnenflüge und Luftaufnahmen für Inspektionen, Veranstaltungen und private Anlässe sowie betreute Flugerlebnisse an. Einsätze zur Rehkitzrettung werden kostenlos durchgeführt.
Der konkrete Leistungsumfang, der Einsatzort, der Termin, der Preis und gegebenenfalls Art und Umfang der zu erstellenden Aufnahmen werden vor Auftragserteilung vereinbart. Maßgeblich ist die individuelle Vereinbarung mit dem Kunden (§§ 611, 631 BGB, soweit auf die vereinbarte Leistung anwendbar).
DrohnenFly schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg, etwa das Auffinden eines Tieres, die Feststellung eines Schadens oder die Erteilung einer behördlichen Genehmigung.
Die Paragraphen hängen davon ab, ob der Auftrag rechtlich als Dienst- oder Werkvertrag einzuordnen ist. § 611 BGB betrifft Dienstverträge, § 631 BGB Werkverträge.
§ 3 Anfrage und Vertragsschluss
Anfragen und Buchungen können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder persönlich erfolgen. Eine Anfrage des Kunden ist noch keine verbindliche Buchung, sondern ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags. Der Vertrag kommt zustande, wenn DrohnenFly den Auftrag und die wesentlichen vereinbarten Bedingungen annimmt und bestätigt (§§ 145 ff. BGB).
Die Annahme kann ausdrücklich, zum Beispiel per E-Mail oder telefonisch, erfolgen. Eine verspätete Annahme oder eine Annahme mit Änderungen gilt als neues Angebot (§ 150 BGB).
§ 145 BGB – Bindung an den Antrag · § 147 BGB – Annahmefrist · § 150 BGB – Verspätete und abändernde Annahme
§ 4 Preise und Zahlung
Es gilt der Preis, den DrohnenFly vor der Buchung mit dem Kunden vereinbart und bestätigt hat. Die vereinbarte Vergütung ist nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung zu zahlen (§§ 611, 631 BGB, soweit auf die jeweilige Leistung anwendbar).
Zusätzliche Leistungen oder Kosten werden nur berechnet, wenn sie vorher mit dem Kunden vereinbart wurden.
Die Zahlung erfolgt bar am Treffpunkt am Einsatztag oder, sofern eine Überweisung vereinbart wurde, per Überweisung. Bei vereinbarter Überweisung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von vier Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die passende Vorschrift hängt davon ab, ob die konkrete Leistung rechtlich als Dienst- oder Werkvertrag einzuordnen ist. § 611 BGB betrifft Dienstverträge, § 631 BGB Werkverträge.
§ 5 Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann eine Buchung jederzeit stornieren. Die Stornierung kann per E-Mail, telefonisch oder über WhatsApp mitgeteilt werden.
Soweit der Auftrag rechtlich als Werkvertrag einzuordnen ist, kann der Kunde den Vertrag bis zur Vollendung des Werks gemäß § 648 BGB kündigen. Die gesetzlichen Folgen einer Kündigung bleiben unberührt.
Eine zusätzliche Stornogebühr wird nur berechnet, wenn sie vor der Buchung ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurde. Bereits geleistete Zahlungen werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ansprüche und solcher ausdrücklich vereinbarten Gebühren abgerechnet.
§ 648 BGB gilt für Werkverträge; nicht jede DrohnenFly-Leistung ist automatisch ein Werkvertrag. Bei einer Stornopauschale gegenüber Verbrauchern gelten außerdem die Grenzen aus § 309 Nr. 5 BGB..
§ 6 Termine, Verspätung und Mitwirkung
Der Kunde stellt DrohnenFly die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung und sorgt dafür, dass der vereinbarte Einsatzort zum vereinbarten Termin zugänglich ist.
Der Kunde teilt DrohnenFly Verzögerungen so früh wie möglich mit. Bei einer Verspätung stimmen DrohnenFly und der Kunde ab, ob die Leistung noch wie vereinbart durchgeführt oder ein Ersatztermin vereinbart werden kann. Eine zusätzliche Vergütung allein wegen der Verspätung wird nicht berechnet, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Soweit für einen Werkvertrag eine erforderliche Mitwirkung des Kunden ausbleibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 642 BGB. Bei Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 280 BGB.
Bei einer Verspätung des Kunden wird keine zusätzliche Vergütung allein wegen der Verspätung berechnet.
§ 7 Wetter, Sicherheit und rechtliche Voraussetzungen
Drohnenflüge finden nur statt, wenn Wetter, Einsatzort, Sicherheitslage und geltende Vorschriften den Flug zulassen. DrohnenFly kann einen Flug verschieben oder absagen, wenn er aus Sicherheitsgründen, wegen ungeeigneter Wetterbedingungen oder aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht durchgeführt werden kann.
Bei ungeeigneten Flugbedingungen stimmen DrohnenFly und der Kunde einen Ersatztermin ab. Kommt kein Ersatztermin zustande und kann die vereinbarte Leistung deshalb nicht erbracht werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Ausschluss der Leistungspflicht und die Gegenleistung, insbesondere §§ 275 und 326 BGB. Bereits gezahlte Beträge werden nach diesen Vorschriften abgerechnet.
Die Durchführung setzt voraus, dass erforderliche Genehmigungen vorliegen und die örtlichen Bedingungen den Flug erlauben. Ist das nicht der Fall, stimmen DrohnenFly und der Kunde das weitere Vorgehen ab. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 275 BGB – Ausschluss der Leistungspflicht · § 326 BGB – Befreiung von der Gegenleistung
§ 8 Betreute Flugerlebnisse
Beim betreuten Flugerlebnis erhält der Kunde vor dem Flug eine Sicherheitseinweisung und wird während des Fluges fachkundig begleitet. DrohnenFly und der Kunde nehmen dabei Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des jeweils anderen (§ 241 Abs. 2 BGB).
Der Kunde muss die Sicherheitseinweisung und die Anweisungen während des Fluges befolgen. DrohnenFly kann den Flug unterbrechen oder beenden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
Mindestalter, erforderliche Nachweise und weitere Teilnahmebedingungen werden dem Kunden vor der Buchung mitgeteilt. Für Minderjährige ist die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.
Bei Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 280 Abs. 1 BGB. Die Haftungsregelung in § 12 dieser AGB bleibt unberührt.
§ 241 BGB · § 280 BGB
Die Paragraphen ordnen Pflichten und mögliche Folgen ein; sie ersetzen keine konkreten Sicherheits- oder Teilnahmebedingungen.
§ 9 Fotos, Videos und Nutzungsrechte
Der Kunde darf die für ihn erstellten Fotos und Videos im vereinbarten Umfang nutzen. Soweit der Kunde die Aufnahmen selbst bearbeiten oder veröffentlichen möchte, bleiben Rechte Dritter und gesetzliche Vorschriften unberührt.
Soweit DrohnenFly dem Kunden Nutzungsrechte an den Aufnahmen einräumt, richten sich Art und Umfang dieser Rechte nach der Vereinbarung und dem Vertragszweck (§ 31 UrhG). Das Urheberrecht selbst verbleibt beim Urheber.
DrohnenFly darf die Aufnahmen nicht ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu eigenen Werbezwecken veröffentlichen. Werden Personen erkennbar abgebildet, sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten; insbesondere dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden (§ 22 KunstUrhG).
§ 31 UrhG – Einräumung von Nutzungsrechten · § 22 KunstUrhG – Recht am eigenen Bild
§ 10 Gutscheine
Gutscheine sind übertragbar. Sie werden gültig, sobald die Zahlung bei DrohnenFly eingegangen ist.
Für Ansprüche aus dem Gutschein gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, insbesondere §§ 195 und 199 BGB. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist · § 199 BGB – Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist
§ 11 Kostenlose Rehkitzrettung
DrohnenFly führt Einsätze zur Rehkitzrettung unentgeltlich durch. Ein bestimmter Sucherfolg oder das Auffinden sämtlicher Tiere kann nicht zugesichert werden. Die Erfolgsaussichten hängen unter anderem von Wetter, Temperatur, Vegetation, Gelände und Einsatzzeitpunkt ab.
Der Einsatz erfolgt nur, soweit Wetter, Sicherheit, Zugänglichkeit und rechtliche Bedingungen dies zulassen. DrohnenFly stimmt den Einsatz und die benötigten Informationen mit den zuständigen Personen vor Ort ab.
Die Parteien können vereinbaren, dass der Einsatz als unentgeltlicher Auftrag erfolgt (§ 662 BGB). Es werden keine Vergütung und keine Auslagen berechnet, sofern nicht vor dem Einsatz ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 662 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Auftrag · § 670 BGB – Ersatz von Aufwendungen
§ 12 Haftung
DrohnenFly haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 276 und 280 BGB. Das Verschulden gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen wird DrohnenFly nach § 278 BGB zugerechnet.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von DrohnenFly oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
Für sonstige Schäden wird die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten von DrohnenFly sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere § 309 Nr. 7 BGB, bleiben unberührt.
Die genannten Vorschriften sind im BGB zu finden: § 276, § 278, § 280 und § 309 Nr. 7. Das ist ein Formulierungsvorschlag, keine anwaltlich geprüfte Haftungsklausel.
§13 Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Veit Runte / DrohnenFly
[vollständige Anschrift einfügen]
Telefon: +49 151 26954389
E-Mail: drohnenfly@gmx.net
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel mit einem per Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden; vorgeschrieben ist das jedoch nicht.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie Ihre Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie uns im Fall eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über den Widerruf informieren, bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang der Dienstleistung.
Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung
Wenn Sie möchten, dass wir während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, müssen Sie uns dies ausdrücklich mitteilen. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss Ihr Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail, erfolgen.
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag erst, wenn wir die vereinbarte Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt sowie bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
Veit Runte / DrohnenFly
[vollständige Anschrift einfügen]
E-Mail: drohnenfly@gmx.net
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am () / Vertrag geschlossen am (): ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________________________________________________________8
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Wichtig: Die Einfügestelle für Deine vollständige Anschrift muss vor der Verwendung ausgefüllt werden. Die Widerrufsbelehrung muss Verbrauchern außerdem rechtzeitig vor Vertragsschluss bereitgestellt werden. Bei einer Buchung während der Widerrufsfrist sollte das ausdrückliche Verlangen nach vorzeitigem Leistungsbeginn separat und nachweisbar eingeholt werden; ein Satz in den AGB allein ersetzt das nicht.
Grundlage sind die amtliche Muster-Widerrufsbelehrung, § 356 BGB und § 357a BGB.
§ 14 Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeit-Erlebnissen
Für Verträge über Freizeitbetätigungen, bei denen ein konkreter Termin oder Zeitraum vereinbart ist, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt insbesondere für betreute Flugerlebnisse und private Erlebnisflüge, sofern sie für einen fest vereinbarten Termin oder Zeitraum gebucht werden. Rechtsgrundlage ist § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Diese Ausnahme gilt nicht pauschal für alle Leistungen von DrohnenFly. Ob sie greift, hängt von der konkret gebuchten Leistung und der Terminvereinbarung ab.
§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB – Ausnahme vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Das kann auf betreute Flugerlebnisse und private Erlebnisflüge mit fest vereinbartem Termin zutreffen. Es gilt nicht automatisch für alle DrohnenFly-Aufträge.
§ 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen. Grundsätzlich beträgt diese Frist 14 Tage; der genaue Fristbeginn hängt vom Vertrag ab.
§ 356 BGB – Widerrufsfrist und Erlöschen des Widerrufsrechts
Die Vorschrift regelt unter anderem den Beginn der Widerrufsfrist und wann ein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen vorzeitig erlöschen kann. Bei einer Dienstleistung setzt das Erlöschen grundsätzlich voraus, dass sie vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt sowie bestätigt hat, dass ihm der Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bekannt ist.
§ 357a BGB – Wertersatz bei Dienstleistungen
Hat der Verbraucher verlangt, dass eine Dienstleistung schon während der Widerrufsfrist beginnt, kann bei einem Widerruf Wertersatz für den bis dahin erbrachten Teil anfallen. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
§ 14 Widerrufsrecht
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Ob ein Widerrufsrecht besteht und wann die Frist beginnt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der konkreten Buchung.
Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies kann insbesondere für betreute Flugerlebnisse und private Erlebnisflüge mit fest vereinbartem Termin oder Zeitraum gelten (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Die Ausnahme gilt nicht pauschal für alle Leistungen von DrohnenFly.
Bei Verträgen, für die ein Widerrufsrecht besteht, stellt DrohnenFly dem Verbraucher die erforderliche Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular vor Vertragsschluss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zur Verfügung.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand und zum anwendbaren Recht.
Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen unberührt.
Wichtiger Hinweis: § 13 ist keine vollständige Widerrufsbelehrung. Wenn für eine Buchung ein Widerrufsrecht besteht, muss die passende Belehrung dem Kunden zusätzlich rechtzeitig und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form mitgeteilt werden.